Die Offene-Kategorie ist die Kategorie, die ein geringes Risikoprofil aufweist. Die Offene-Kategorie wird dann in drei Unterkategorien unterteilt, die sich nach dem Gewicht der Drohne richten, die Sie fliegen (0-25 Kilogramm):
Unterkategorie A1
Unterkategorie A2
Unterkategorie A3
Um in diesen drei Kategorien fliegen zu dürfen, muss der Pilot im Besitz eines EU-Drohnenführerschein sein. Für die Unterkategorien A1 und A3 müssen Sie eine (Online-) Ausbildungs- und Theorieprüfung ablegen um den EU-Kompetenznachweis A1/A3 zu erhalten. Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2, müssen Sie einen zusätzlichen Theorieteil + Prüfung absolvieren und eine Selbsterklärung für die Praxis einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Schulungspflicht nur für Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm gilt.
AUSBILDUNGSPFLICHT BESTANDSDROHNEN
Alle Bestandsdrohnen bis 500 Gramm dürfen, bis 01.01.2024, ohne EU-Drohnenführerschein in sowohl A1, A2 und A3 fliegen. Wenn die Drohne schwerer als 500 Gramm ist, wird der 'kleine' EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) Pflicht. Mit diesem EU-Kompetenznachweis dürfen Sie mit eine Drohne mit einem Gewicht von maximal 25 Kilogramm im A3 zu fliegen. In der Unterkategorie A3 gilt ein Mindestabstand zu Menschen und Gebäuden von 150 Metern.
Haben Sie eine Drohne mit einem Gewicht von maximal 2 Kilogramm und möchten Sie näher an Menschen heranfliegen? Dann müssen Sie auch den 'großen' EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) erbringen. Mit dem EU-Fernpilotenzeugnis ist es erlaubt, mit Drohnen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm einen Abstand von 50 Metern zu Menschen einzuhalten.
REGISTRIERUNG
Um mit Drohnen zu fliegen, müssen Sie als Pilot registriert sein. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Nummer, die sichtbar auf Ihrer Drohne angebracht werden muss. Eine Registrierung der Drohne selbst ist nicht erforderlich. Sie können die vergebene Nummer auf mehrere Drohnen anbringen.
CE-KENNZEICHNUNG
Zusätzlich zur Registrierung werden alle Drohnen in Zukunft mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Auf der Grundlage verschiedener Drohnenspezifikationen, wie z. B. dem Gewicht, werden sechs verschiedene Klassen von C0 bis C6 gebildet. Diese Klassen sind in drei Unterkategorien unterteilt. Bislang hat jedoch noch keine Drohne, ausser der Mavic 3, diese CE-Kennzeichnung erhalten. Aus diesem Grund sprechen wir immer noch von Bestandsdrohnen.
UNTERKATEGORIE A1
Zu dieser Unterkategorie gehören Drohnen mit einer CE-Kennzeichnung C0 (bis zu 250 Gramm) oder C1 (bis zu 900 Gramm). Diese Unterkategorie wird als sehr risikoarm eingestuft und darf daher über Menschen (keine Menschenmengen) fliegen.
UNTERKATEGORIE A2
Diese Unterkategorie wird als die Unterkategorie mit dem höchsten Risikoprofil eingestuft. Drohen mit einer CE-Kennzeichnung C2 (bis zu 4 Kilogramm) fallen in die Unterkategorie A2. Mit diesem Drohnentyp müssen Sie einen Mindestabstand von 30 Metern zu Personen einhalten, es sei denn, Sie fliegen langsamer als 3 m/s. In diesem Fall darf der Abstand auf 5 Meter eingeschränkt werden.
UNTERKATEGORIE A3
Die Unterkategorie A3 hat die gleiche Risikoeinstufung wie die Unterkategorie A1, nämlich ein geringes Risikoprofil. In dieser Unterkategorie müssen Sie einen Abstand von mindestens 150 Metern zu Gebäuden, Industrie und Erholungsgebieten einhalten. In dieser Unterkategorie dürfen Sie Drohnen mit der CE-Kennzeichnung C2 (bis zu 4 Kilogramm), C3/C4 (bis zu 25 Kilogramm) fliegen.
DIE WICHTIGSTEN REGELN DER OFFENEN-KATEGORIE
AUSBILDUNG
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