Seit dem 1. Januar 2021 gelten in allen europäischen Ländern die gleichen Regeln für das Fliegen mit Drohnen. Diese Regel wurden von der European Union Aviation Safety Agency (EASA) konzipiert und entwickelt. Die Handhabung dieser Regel liegt bei den nationalen Zivilluftfahrtbehörden, in Österreich liegt das beim Austro Control (Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung). Während frühere nationalen Rechtsvorschriften auf der Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Drohnennutzern basierten, betrachtet EASA nur das Risiko, das mit einer bestimmten Flugart verbunden ist. Auf Risikogrundlage werden drei Kategorien unterschieden:
Offene-Kategorie
Spezielle-Kategorie
Zulassungspflichtige-Kategorie
Es ist wichtig zu wissen, dass jeder, der eine Drohne fliegt, sich als Betreiber registrieren muss. In Österreich wird dies vom Austro Control durchgeführt.