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EU DROHNENVERORDNUNG

 

SPEZIELLE-KATEGORIE

Fällt das Risikoprofil des Fluges nicht in die Offenen-Kategorie, so fällt der Flug in die Spezielle-Kategorie. Um in dieser Kategorie zu fliegen, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung des Luftfahtbundesamtes (LBA). Welche Genehmigung Sie benötigen, hängt von der Komplexität des Fluges ab. Es gibt vier Möglichkeiten eine Betriebsgenehmigung zu bekommen. 

  • Einreichung einer Meldung nach einem Standardszenario (STS)

  • Einholung einer Genehmigung für eine bestimmte Operation durch Vorlage einer  vordefinierten Risikobewertung einer sogenannten Pre-Defined Risk Assessment (PDRA)

  • Einholung einer Genehmigung für eine bestimmte Operation durch Vorlage einer spezifischen Risikoanalyse für den Flugbetrieb, oder in Englisch Specific Operations Risk Analysis (SORA)

  • Erlangung eines Light UAS Operator Certificate (LUC)

Diese vier Optionen gelten für Betreiber. Der Pilot soll über ein theoretisches und praktisches Zeugnis von einer anerkannten Ausbildungseinrichtung verfügen. Der Inhalt beider Ausbildungskurse hängt von den erforderlichen Kenntnissen, die für eine der vier Kategorien erforderlich sind, ab. 

 

 

DIE EUROPÄISCHEN STANDARDSZENARIEN (STS)

Arbeiten nach einem STS ist die einfachste Art, um Vorgänge innerhalb der Speziellen-Kategorie auszuführen. Im Rahmen eines STS wurden sowohl die Sicherheitsrisiken, als auch die Maßnahmen, zur Risikominderung für einen bestimmten Betriebstyp festgelegt. Der Betreiber muss lediglich über ein so genanntes Betriebshandbuch verfügen und der nationalen Luftfahrtbehörde eine Erklärung vorlegen, dass die Flüge gemäß einer bestimmten STS durchgeführt werden. Der Pilot muss jedoch auch über einen bestimmten Befähigungsnachweis verfügen.

Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung EU 2021/1166 wird erst ab dem 3. Dezember 2023 möglich, nach zwei Standardszenarien zu fliegen:

  • STS-01 - VLOS Flüge über kontrollierter Bodenfläche in einem bewohnten Gebiet.
  • STS-02 - BVLOS Flüge mit Luftraumbeobachtern über kontrollierter Bodenfläche in einer dünn besiedelten Umgebung.

PRE-DEFINED RISK ASSESSMENT (PDRA)

Wenn Sie als Betreiber mehr Möglichkeiten haben möchten, als die Standardszenarien bieten, dann gibt es die Möglichkeit, nach einem PDRA zu arbeiten. Eine PDRA beschreibt die Boden- und Luftrisiken für eine festgestellte Operationsart. Eine PDRA ist also kein vollständig ausgearbeitetes Format, sondern der Betreiber soll selbst beschreiben wie bestimmte Risiken eingeschränkt werden. Die ausgearbeitete PDRA muss dann von der nationalen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Zusammen mit einem Betriebshandbuch, der entsprechenden Ausbildung und der genehmigten PDRA kann man also Flüge im Rahmen einer PDRA durchführen. Es gibt derzeit vier europäische PDRAs:

  • PDRA-S01
  • PDRA-S02
  • PDRA-G01
  • PDRA-G02

Der Buchstabe S wird verwendet um anzugeben, dass die PDRA von einem Standardszenario abgeleitet wird. Der Buchstabe G wird verwendet um anzugeben, dass sich um eine generische PDRA handelt. Die PDRA-S01 und PDRA-S02 sind praktisch identisch als die mit STS-01 und STS-02. Für beide PDRAs gelten die gleichen Einstazmöglichkeiten als unter STS-01 und STS-02, allerdings ist die C5/C6 Kennzeichnung der Drohne unter PDRA-S01 und PDRA-S02 nicht zwingend erforderlich. 

Zusätzlich zu den europäischen PDRAs kann jeder Mitgliedstaat nationale PDRA's ausstellen. 

SPECIFIC OPERATIONS RISK ASSESSMENT (SORA) 

Die SORA-Methode beginnt mit einer Beschreibung der 'Concept of Operations' (Einsatzkonzept), d.h. des geplanten Einsatzes. Auf der Grundlage dieser sogenannten ConOps muss der Betreiber selbst eine vollständige Risikobewertung (Engl. 'Risk Assessment') durchführen. Im Rahmen dieser Analyse werden unter anderem die iniziellen Grund- und Luftrisiken betrachtet. Durch verschiedene risikomindernde Maßnahmen ist es dann möglich, die Risiken so zu reduzieren, dass das spezifische Sicherheits- und Integritätsniveau, oder im Englischen 'Specific Assurance and Integrity Level' (SAIL), der Operation niedrig bleibt. Auf der Grundlage der SAIL-Stufe muss der Betreiber eine Reihe von Betriebssicherheitsziele, sprich Operational Safety Objectives (OSO's), einhalten. Bevor man einen Flug durchführen kann, muss die nationale Luftfahrtbehörde die komplette SORA genehmigen. 

LIGHT UAS OPERATOR CERTIFICATE (VEREINFACHTES UAS-BETREIBERZEUGNIS)

Wenn eine Organisation über ein Vereinfachtes UAS-Betreiberszeugnis (Engl. Light UAS Operator Certificate (LUC)) verfügt, dann ist die Organisation so bewertet, dass sie PDRAs oder SORAs unabhängig genehmigen kann/darf.

AUSBILDUNG

Ab 2022 wird Drone Flight Academy auch Ausbildungen für die Spezielle-Kategorie anbieten.

 

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